Die Erziehungsbeistandschaft (oder falls vom Richter angeordnet die Betreuungshilfe) ist eine Einzelfallhilfe, und richtet sich an junge Menschen, die in ihrer derzeitigen Lebenssituation überfordert, gehemmt oder nicht mehr in der Lage sind, für ihre vielschichtigen Probleme selbstständig Lösungsansätze zu finden bzw. diese eigenverantwortlich zu lösen.
In einer Erziehungsbeistandschaft/Betreuungshilfe werden einzelne junge Menschen dabei unterstützt, sich - möglichst in ihren Familien - zu eigenverantwortlichen, gemeinschaftsfähigen und gesellschaftsfähigen Persönlichkeiten entwickeln zu können. Deren Eltern werden in ihrer Erziehungsverantwortung gestärkt.
Junge Erwachsene werden ggf. in der eigenen Wohnung auf ihrem Weg in die Selbstständigkeit begleitet.
Die Hilfe richtet sich an junge Menschen, die unter schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen bzw. aufgewachsen sind. Ihre Erlebnisse und Erfahrungen reichen z.B. von Vereinsamung, emotionaler Unterversorgung, Vernachlässigung, körperlicher, psychischer oder sexueller Gewalt, Perspektivlosigkeit oder wirtschaftlicher Unterversorgung.
Handlungsfelder und Zielbereiche
Verschiedene Bereiche aus der jeweils aktuellen Lebenssituation werden intensiv bearbeitet:
Pädagogische Unterstützung und Beratung
Zum Beispiel
· Stärkung der Kompetenzen und Potentiale des jungen Menschen
· Lösungsorientierte Krisengespräche in und mit dem Elternhaus
· Konfliktbehebung und Konfliktregelung mit Gleichaltrigen
· Koordination und Strukturierung des Alltags (Schule, Ausbildung, Freizeit)
· Förderung von Selbstreflektion und Umgang mit Kritik
Schule und Beruf
Zum Beispiel
· Förderung und Forderung bei Schul-, Ausbildungs- und Berufsschwierigkeiten
· Aufzeigen niederschwelliger schulischer und beruflicher Lern-, Ausbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen
Wohnen und Finanzen
Zum Beispiel
· Unterstützung bei Wohnungssuche
· Unterstützung bei der Haushaltsplanung und -führung sowie im Umgang mit monetären Ressourcen
· Finanzielle Fragen und die Sicherstellung sozialrechtlicher Ansprüche
Zugang zur Hilfe
Zur Inanspruchnahme der Hilfe muss das Jugend- und Sozialamt der Stadt Pforzheim einen Hilfebedarf feststellen. Die Erziehungsberechtigte oder der junge Volljährige müssen einen Antrag auf Hilfe zur Erziehung beim Jugend- und Sozialamt stellen.
Rechtliche Grundlagen
Die rechtliche Grundlage zur Erziehungsbeistandschaft bzw. Betreuungshilfe basiert auf den Hilfen zur Erziehung gemäß § 27 in Verbindung mit § 30 des achten Sozialgesetzbuchs (SGB VIII) für Kinder und Jugendliche, sowie nach § 41 SGB VIII für junge Volljährige.
Hans-Sachs-Str. 27, 75172 Pforzheim
Fax 07231 9386432
Ansprechpartner:
Axel Baumbusch, mobil 0172 7128502
axel.baumbusch@sjr-pforzheim.de
Katja Wengert, mobil 0171 6907159
katja.wengert@sjr-pforzheim.de
Bürozeiten: nur Termine nach Vereinbarung