Hier finden Sie die Einverständniserklärung als pdf zum download
Ich erkläre mich damit einverstanden, dass im Rahmen des Ferienprogramms des SJR/MOKI Fotos und/oder Videos von mir gemacht werden und zur Veröffentlichung
verwendet und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen. Die Fotos und/oder Videos dienen ausschließlich der Öffentlichkeitsarbeit der SJR Betriebs gGmbH.
Ich bin mir darüber im Klaren, dass Fotos und/oder Videos im Internet von beliebigen Personen abgerufen werden können. Es kann trotz aller technischen Vorkehrungen nicht ausgeschlossen werden,
dass solche Personen die Fotos und/oder Videos weiterverwenden oder an andere Personen weitergeben.
Ich habe die umseitigen Hinweise gemäß Art. 13 DSGVO gelesen und verstanden.
Diese Einverständniserklärung ist freiwillig und kann gegenüber der SJR Betriebs gGmbH jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Sind die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung, soweit dies der SJR Betriebs gGmbH möglich ist. Bei Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren müssten die Erziehungsberechtigten dieser Einverständniserklärung zustimmen (gemäß Art. 8 der DSGVO dürfen Jugendliche ab 16 Jahren ihr Einverständnis zur Datenverarbeitung selbst erteilen).
a) Werden ihre personenbezogenen Daten verarbeitet, so haben sie das Recht Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. (Art. 15 DSGVO)
b) Sollten unrichtige personenbezogenen Daten verarbeitet werden, steht Ihnen ein Recht auf Berichtigung zu (Art. 16 DSGVO)
c) Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, so können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Art. 17, 18, 21 DSGVO)
d) Wenn Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder ein Vertrag zur Datenverarbeitung besteht und die Datenverarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren durchgeführt wird, steht Ihnen gegebenenfalls ein Recht auf Datenübertragbarkeit zu. (Art. 20 DSGVO)
Sollten Sie von den genannten Rechten Gebrauch machen, prüft der/die Verantwortliche, ob die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Weiterhin besteht ein Beschwerderecht bei der Landesbeauftragten für Datenschutz des Landes Baden-Württemberg.