Allgemeine Geschäftsbedingungen

Teilnahmebedingungen für Ferienprogramme und Maßnahmen der SJR Betriebs gGmbH

(Bitte beachten Sie, dass bei bestimmten Projekten und Maßnahmen gesonderte Zahlungsbedingungen gültig sind. Die Zahlungskonditionen unserer schriftlichen Anmeldebestätigung sind maßgebend).

  1. Die Anmeldung zu den anmeldepflichtigen Ferienangeboten und Maßnahmen erfolgt schriftlich per Anmeldeformular an unsere Geschäftsstelle. Nach Eingang des Anmeldeformulars erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und Rechnung, sofern noch Plätze frei sind. Der Teilnehmerbeitrag ist auf unser IBAN-Konto DE74 6665 0085 0008 0099 02, SWIFT-BIC PZHSDE66XXX (bei der Sparkasse Pforzheim-Calw) oder auf DE74 6619 0000 0029 7219 04, BIC GENODE61KA1 (bei der Volksbank pur eG) unter Angabe der Kunden- und Rechnungsnummer oder in bar in unserer Geschäftsstelle zu entrichten. Die Zahlungskonditionen sind der Anmeldebestätigung zu entnehmen.
  2. Ein Rücktritt muss schriftlich erklärt werden. Bei Rücktritt eines/r Teilnehmers/in bzw. Rücknahme der Anmeldung verfallen 10 % des Teilnehmerpreises, wenn die Abmeldung bis spätestens 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung erfolgt. Bei Abmeldung von 29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Rücktrittsgebühr 60 % des Teilnehmerpreises. Bei einer späteren Abmeldung entsteht eine Rücktrittsgebühr in Höhe von 80 % des Teilnehmerpreises. Wenn eine geeignete Ersatzteilnehmerin / ein geeigneter Ersatzteilnehmer gefunden wird, ist eine für alle Ummeldungen notwendige Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 € zu entrichten. Bei allen Umbuchungen sonstiger Art ist 10 % des Teilnehmerpreises bei Projekten bis 100 € und 15 € bei Projekten über 100 € als Umbuchungsgebühr fällig. Wenn der/die Teilnehmer/in ohne vorherige schriftliche Rücktrittserklärung an der Veranstaltung nicht teilnimmt bzw. wenn der/die Teilnehmer/in einzelne Leistungen infolge vorzeitigem Ende oder aus sonstigen zwingenden Gründen nicht in Anspruch nimmt, ist der gesamte Teilnehmerpreis fällig. Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.
  3. Ist 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn die Mindestteilnehmerzahl (20 Personen) nicht erreicht, kann der Veranstalter die Veranstaltung absagen. Sollte ein Vorhaben durch ungenügende Beteiligung oder infolge höherer Gewalt nicht zur Durchführung gelangen, so besteht nur Anspruch auf Rückerstattung des bereits eingezahlten Betrages.
  4. Die Haftung des Veranstalters ist beschränkt auf den dreifachen Teilnehmerpreis, soweit ein Schaden des/r Teilnehmers/in weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wurde, oder der Veranstalter nur durch Verschulden eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Bei Bus- bzw. Bahnfahrten tritt die SJR Betriebs gGmbH nur als Vermittler dieser Fahrt auf.
  5. Jede Teilnehmerin / jeder Teilnehmer ist für die erforderlichen gültigen Ausweispapiere und für Krankenversicherungsschutz selbst verantwortlich und trägt die dafür notwendigen Kosten. Für mitgebrachte Gegenstände und Kleidung wird nicht gehaftet.
  6. Von den Teilnehmern/innen unserer Veranstaltungen wird erwartet, dass sie sich in die Teilnehmergruppe einordnen, den Anweisungen der Betreuer folgen, Teilnahmebedingungen, Haus- und Zeltplatzordnungen einhalten und aktiv zum Gelingen der Veranstaltung beitragen. Bei groben Verstößen gegen die geltenden Regeln sind die Betreuer berechtigt, den/die Teilnehmer/in von der Teilnahme auszuschließen. Dadurch entstehende Kosten (Rückreise, Abholung) gehen zu Lasten des/der Teilnehmers/in.